Kindergeldrechner

Das sogenannte Kindergeld ist eine Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Vollwaisen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Als Kinder zählen, Kinder im ersten Grad der Verwandtschaft vom Antragssteller, Adoptivkinder oder Pflegekinder. Darüber hinaus auch Enkelkinder oder Kinder des Ehegatten. Das Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahren, Kinder in der Ausbildung bis zu ihrem 25. Lebensjahr und arbeitslose Kinder bis zu 21 Jahren.

Wer Kindergeld beantragen möchte muss sich schriftlich an die Familienkasse wenden. Oft ist den Eltern mehrere Kinder jedoch nicht bewusst, wie viel Kindergeld sie erhalten können. Mit dem sogenannten Kindergeldrechner können Sie berechnen wie viel Kindergeld Ihnen zusteht.

Das Kindergeld ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Lebensunterhaltes und sollte daher mit dem Kindergeldrechner berechnet werden. Bei dem Kindergeldrechner wird angegeben für welches Jahr das Kindergeld beantragt wird, für welches Kind dies vorgesehen ist (1. und 2. , 3. oder 4. Kind), das Alter des Kindes muss angegeben werden, ob Ihr Kind eine Behinderung hat, Angaben zum monatlichen Bruttoeinkommen und Sozialversicherungsangaben und schließlich die Differenz der Werbekosten des Kindes, die mehr als 920 Euro betragen.

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